Zahnersatz - was bezahlt die Krankenkasse?

Gesundheit wird immer teurer und das betrifft auch die Kosten für unsere Zähne. Tatsächlich ist es so, dass in den meisten Fällen die seit 2005 neu eingeführten Bestimmungen für einen etwa gleich hohen Zuschuss der Krankenkassen sorgen wie früher - manchmal wird es sogar billiger. Wer allerdings Wert auf eine qualitativ hochwertige Versorgung legt, muss zu Teil deutlich höhere Zuzahlungen leisten.

Der wichtigste Neuerung seit 2005 besteht darin, dass statt einer prozentualen nun ein festgesetzter Anteil der Kosten durch die Krankenkassen erstattet wird. Maßgebend dafür ist der Befund des Zahnarztes. Für eine Brücke gibt es also bei jedem Arzt, den der Patient aufsucht, dieselbe Unterstützung. Die höheren Kosten, die zum Beispiel durch das jeweilige Dentallabor des Zahnarztes entstehen, muß der Patient dann selbst tragen. Umgekehrt profitiert er von geringeren Beträgen. Es lohnt sich also, mit seinem Arzt darüber zu sprechen. Wenn es teuer wird, sollte der Betroffene sich vielleicht auch bei mehreren Praxen vorstellen und die Höhe der Rechnungen abschätzen lassen. Dann kann er sich entscheiden. Weitere Infos, was die Krankenkassen bezahlen.

Der Befund des Zahnarztes ist ausschlaggebend für die Kassen. Die Form der Versorgung, die variieren kann, bestimmt der Patient selbst, ohne dass dies Auswirkungen für die Kassen hat. So wählt der Patient statt einer Brücke vielleicht ein Implantat, aber er erhält denselben Festzuschuss. Hätte er für die Brücke erheblich weniger zuzahlen müssen, wird das Implantat in aller Regel ein größeres Loch in den privaten Geldbeutel reißen. Eine persönliche Entscheidung also, die sich aus den finanziellen Möglichkeiten und den eigenen Ansprüchen an Optik, Haltbarkeit usw. des Einzelnen zusammensetzt.

Dabei muss sich der Patient bewusst sein, dass bei allen diesen Rechnungen die sogenannten Regelbehandlungen ausschlaggebend sind. Dabei handelt es sich um die Grundbehandlungen, die der heutige Standard der Dentalmedizinversorgung sind. Die Mehrkosten, die der Zahnarzt bei besseren Implantaten, aufwendigeren Zusatzbehandlungen usw. in Rechnung stellt, rechnet er dagegen nach der privatärztlichen Gebührenordnung mit dem Patienten ab. Das führt zu deutlich höheren Zusatzkosten für den Einzelnen, wenn er sich mit der Standardversorgung nicht zufrieden geben will.

Im Vorteil ist zudem, wer sein Zahnarztheft, also das Bonusheft, gut pflegt und regelmäßig abstempeln lässt. Fünf Jahre nachgewiesene Kontrolluntersuchungen führen im Falle einer aufwendigen Behandlung zu einem höheren Zuschuss der Krankenkassen, zehn Jahre lassen diese Unterstützung noch einmal ansteigen.

Wer als Alleinverdiener unter 1.022 Euro im Jahr 2010 verdient hat, fällt unter die Härteklausel. Das bedeutet höhere Leistungen durch die Kassen bei einer 'unzumutbaren Belastung'. Auch Geringverdiener haben also Anspruch auf Zahnprothesen und Zahnersatz.  
  • 0800 / 80 88 007*
  • Kontakt
  • E-Mail